Begleitetes Fahren / BF17
Erwerb der Fahrerlaubnis mit 17 Jahren, Anmeldung ab 16 ein Halb Jahren möglich.
Allgemeine Informationen
Fahren nur in Begleitung
Voraussetzungen für die Begleitperson:
- Mindestens 30 Jahre alt
- 5 Jahre Führerscheinbesitz Klasse B
- nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg
Notwendige Unterlagen
Antrag auf Begleitetes Fahren (BF 17)
Anlage zum Antrag auf Begleitetes Fahren (BF 17)
Gebühren
56,10 Euro und 8,40 Euro pro Begleitperson.
Rechtliche Grundlagen
StVG und FahrerlaubnisVO
Ansprechpartner beim Bürger- und Ordnungsamt Darmstadt findet ihr auf der Internetseite der Stadt Darmstadt.
Öffnungszeiten des Bürger- und Ordsnungsamtes in Darmstadt:
Montag bis Freitag: 7.30 - 12.30
Mittwochs zusätzlich: 15.00 – 18.00